Die unsäglichen und so zahlreichen Missbrauchsfälle und alle Formen sexualisierter Gewalt und Übergriffigkeit in den letzten Jahrzehnten haben wohl weltweit großes Leid und Entsetzen ausgelöst. Leider ist es auch im Raum der Kirchen zu ganz erheblichen Missbrauchsfällen gekommen, was umso schwerer wiegt, weil doch gerade hier junge Menschen den größten Schutz genießen sollten.
Seit Bekanntwerden dieses Ausmaßes hat das Erzbistum Köln größte Anstrengungen unternommen, damit Kinder und Jugendliche fortan uneingeschränkten Schutz im kirchlichen Raum genießen können. Seit Jahren ist das Thema Vorsorge und Achtsamkeit in Bezug auf sexualisierte Gewalt Pflicht in den Lehrerkonferenzen, alle Mitarbeiter/innen und Lehrkräfte des Erzbistums Köln haben entsprechende Fortbildungsveranstaltungen besucht und Selbstverpflichtungserklärungen abgegeben. Ein konsequent eingeführtes Meldeverfahren regelt seitdem in jeder Schule und in jedem Bereich, wie bei dem geringsten Verdacht vorzugehen ist und welche offiziellen Beauftragten dazu einzubeziehen sind.
Schließlich hat das Erzbistum Köln nun eine Arbeitsgruppe bestehend aus Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schulleitungen und Lehrkräften sowie Vertretern der Schulabteilung eingerichtet, welche die bestehenden Leitlinien und Achtsamkeitsgedanken aufgenommen und zu einem neuen Schutzkonzept weiterentwickelt hat. Der enthaltene Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter der Erzbischöflichen Schulen verpflichtend, für alle Schülerinnen und Eltern stellt das Rahmenkonzept eine verpflichtende Orientierung dar. Mit der Inkraftsetzung und Umsetzung des Institutionellen Schutzkonzepts leisten wir als Erzbischöfliche Schulen, die über 23.000 Schülerinnen und Schüler und knapp 2000 Mitarbeitende beheimaten, einen wesentlichen und kontinuierlichen Beitrag zur Präventionsarbeit des Erzbistums Köln.
Dieses Schutzkonzept zum Wohle aller unserer Schülerinnen ist mit dem 1. Februar 2018 wirksam.