Land NRW erweitert Betreuungsverpflichtung – Hinweise für Eltern des SAG und Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts

Ab Montag, den 23. März 2020, gelten seitens des Landes vereinfachte Betreuungsregelungen für Eltern in Kritischen Infrastrukturen (KRITIS): Für die Inanspruchnahme reicht es, wenn ein (vorher: beide) Elternteil mit Bescheinigung des Arbeitgebers in kritischer Infrastruktur arbeitet UND die Betreung des Kindes durch den geforderten Arbeitseinsatz sonst nicht erfolgen kann. Die Betreuung kann entsprechend den kommenden beruflichen Einsätzen in kritischer Infrastruktur auch am Wochenende und auch in den Osterferien in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Karfreitag bis Ostermontag).

Falls für Sie dieses zutrifft, finden Sie den aktuellen Antrag des Landes im Anhang. Bitte senden Sie UMGEHEND eine Vorankündigung eines solchen Bedarfes an Schulleiter [at] mail [dot] sag-bonn [dot] de. Wenn sich in den nächsten vier Wochen die Bedarfssituation durch den Einsatz in kritischer Infrastruktur ändern sollte, dann bitte immer umgehend eine Vorabinfo an den Schulleiter, damit der Bedarf organisiert werden kann.