Mitteilung unseres Schulträgers zur Mund-Nase-Bedeckung (MNB) an Erzbischöflichen Schulen

Mit der aktuellen Coronabetreuungsverordnung endete am 31. August 2020 an den Schulen des Landes NRW die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht auch am Sitzplatz. Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts. Diese Regelungen gelten an den Erzbischöflichen Schulen ebenso uneingeschränkt.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW sieht vor, dass Schulen sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen können, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen. Da wir an unseren Erzbischöflichen Schulen ein möglichst sicheres Lern- und Arbeitsumfeld für alle am Schulleben Beteiligten auch weiterhin fördern möchten, haben wir unsere Schulkonferenzen gebeten, über ein solches Einvernehmen zu beraten. Dem Erzbistum Köln als Schulträger ist es wichtig, über die Schulkonferenz alle schulischen Gruppen einzubeziehen und für Verabredungen über eine freiwillige Selbstverpflichtung eine möglichst große Akzeptanz zu schaffen. Im Ergebnis haben sich alle Schulkonferenzen für eine solche freiwillige Lösung ausgesprochen.

Klarstellend weisen wir noch einmal darauf hin, dass eine Pflicht zum Tragen einer MNB im Schulunterricht am Sitzplatz an den Erzbischöflichen Schulen nicht besteht und auch nicht durchgesetzt wird.